Wärmeschutz

Zur Einsparung von Energie durch Verbesserung der Energieeffizienz bei Neuerrichtung und Änderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie zur Sicherstellung eines hygienischen Raumklimas und dauerhaften Schutzes der Baukonstruktionen gegen klimabedingte Feuchte-Einwirkungen bieten wir Ihnen folgende Ingenieurleitungen an:

Beratung

  • beim Wärmeschutz bzw. bei Energieeinsparung nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Neuerrichtung und Änderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden,
  • bei Antragstellung für Fördermaßnahmen der KfW (z. B. KfW-Effizienzhaus).

Planung

  • von Wärmeschutzmaßnahmen zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen nach EnEV zum ausreichenden Wärmeschutz auf Grundlage von Planunterlagen oder einer Bestandsaufnahme,
  • von Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108-2 für ein hygienisches Raumklima und ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktion gegen klimabedingte Feuchte-Einwirkungen (Mindestwärmeschutz),
  • von Maßnahmen zur Vermeidung einer hohen Erwärmung der Aufenthaltsräume nach DIN 4108-2 (sommerlicher Wärmeschutz).

Prüfung

  • Durchführung von Messungen der
    1. Oberflächentemperaturen (Thermografie)
    2. Luftdurchlässigkeit (BlowerDoor) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nach DIN 13829
    zur Überprüfung (Qualitätskontrolle) und/oder Bestätigung (Abnahme) des Mindestwärmeschutzes und Luftdichtigkeit von Gebäuden,
  • Durchführung von Berechnungen der Wärmeströme und Oberflächentemperaturen (Wärmebrücken-Berechnungen) nach DIN EN ISO 10211,
  • Durchführung von stichprobenhaften Kontrollen zur Überwachung wärmeschutztechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten während der Bauausführung.

Begutachtung

  • Erstellung von Gutachten zum Wärmeschutz bei Neuerrichtung und Änderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden,
  • Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude,
  • Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz.